VGH verbietet Bootspfähle
Im flachen Wasser des Bodensees dürfen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg keine Bootsanbindepfähle für private Zwecke eingerammt werden. Die Flachwasserzone sei von herausragender ökologischer Bedeutung, erklärte der VGH in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Die Nutzung der Pfähle (Dalben) als Anlegestelle für Ruder- oder Motorboote könne sich negativ auf den sensiblen und besonders schützenswerten Bereich des Sees auswirken. Der VGH wies damit die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zurück (Az: 3 S 1253/08). Geklagt hatten die Vermieter von Ferienwohnungen

30 Tage für 0,99 € danach 6,99 € mtl.
Jetzt Weiterlesen
und Vorteile sichern:
- Alle Artikel auf schwaebische-post.de
- Umfangreiche Bildergalerien und Videos
- Kein Risiko, monatlich kündbar
- Jetzt 30 Tage weiterlesen
- Login für Abonnenten