Versicherung trägt einen Teil der Kosten
Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt und deckt einen Teil der Kosten Pflegebedürftiger. Die Beiträge entrichten Arbeitgeber und -nehmer je zur Hälfte. Im Jahr 2008 stieg der Beitrag um 0,25 Punkte auf 1,95 beziehungsweise 2,2 Prozent für Kinderlose. An Leistungen zahlt die Versicherung bei häuslicher Pflege durch ambulante Dienste monatlich 440 Euro in Pflegestufe 1, 1040 Euro in Stufe 2 und 1510 Euro in Stufe 3. Pflegen Angehörige oder andere Ehrenamtliche werden 225 Euro in Stufe 1, 430 in Stufe 2 und 685 Euro in Stufe 3 gezahlt. Bei vollstationärer Versorgung zahlen die Kassen bis zu 1023 Euro (Stufe 1), bis zu 1279

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