Das Prozedere
Der Ablauf eines Bürgerbegehrens und des sich anschließenden Bürgerentscheids ist in Baden-Württemberg in Paragraph 21 der Gemeindeordnung geregelt. Das Bürgerbegehren, für das zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger unterschreiben müssen, muss schriftlich eingereicht werden. Im Fall von Stuttgart liegt die Hürde bei 20 000 Unterschriften. Die zur Entscheidung stehende Frage muss formuliert und begründet sein. Über die Zulässigkeit des Bürgerentscheids beschließt dann der Gemeinderat. eb

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