Lexikon: Kontrollrecht
Damit eine Landesregierung nicht nach Gutsherrenart schaltet und waltet, wird sie vom Landtag kontrolliert. Instrumente sind Anfragen, mit denen Auskunft von der Regierung verlangt wird, parlamentarischen Debatten, Untersuchungsausschüsse (dazu unten mehr) und auch das Zitierrecht. Regierungsmitglieder können zur Sitzung herbeizitiert werden. Wankt die Mehrheit der Regierung, kann mit einem Misstrauensvotum ein neuer Ministerpräsident gewählt werden.

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