'Sofortvollzug' vergessen
Stilllegungsverfügungen für Reaktoren wie Biblis A, die auf Geheiß der Bundesatomaufsicht von den Länderbehörden an die AKW-Betreiber gegangen sind, wurden nicht mit dem so genannten 'Sofortvollzug' versehen. Das hat nun möglicherweise zur Folge, dass mögliche Verwaltungsklagen gegen die Verfügung, wie sie der RWE-Konzern beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht hat, aufschiebende Wirkung haben. Nach Ansicht der Grünen hätte RWE bei einer Klage die Möglichkeit, Biblis A sofort wieder hochzufahren - sofern die Aufsicht nicht den Sofortvollzug der Verfügung nachträglich anordnet. Nur dadurch könnte RWE juristisch daran gehindert

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