EuGH stärkt die Rechte von Flugreisenden
Die höchsten EU-Richter haben die Rechte von Fluggästen gestärkt. Wird ihr Flug abgesagt, könnten Reisende damit künftig umfangreicher Schadensersatz geltend machen. Ihnen stehe - über die Erstattung ihrer Kosten hinaus - in bestimmten Fällen 'auch eine Entschädigung für den immateriellen Schaden' zu, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. So könnten Fluggäste - etwa für verloren gegangene Urlaubsfreude - bis zu 4750 EUR verlangen. Dabei bezog sich das Gericht auf das internationale Übereinkommen von Montreal zur Beförderung im Luftverkehr. Der immaterielle Schadenersatz geht über die Verletzung der sogenannten

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