KOMMENTAR: Auf die Spitze getrieben
Jeder Streik muss dem Arbeitgeber weh tun, sonst kann man ihn gleich bleiben lassen. Jeder Streik trifft auch und vor allem Unbeteiligte, das lässt sich nicht vermeiden. Die Begleiterscheinungen eines Streiks sind Ärger und Ungerechtigkeiten. Kann dies der maßgebliche Maßstab für die Berechtigung eines Arbeitskampfes sein? Grundsätzlich nicht. Denn das Recht, sich zur Durchsetzung eigener Interessen zusammenzutun, ist ein weit höheres Gut. Der Streik von 200 Mitarbeitern der GdF treibt freilich das Problem der Spartengewerkschaft auf die Spitze. In einer hochgradig vernetzten Gesellschaft können sie mit wenig Anstrengung große Wirkung

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