NSU-Verteidiger scheitern
Oberlandesgericht weist Befangenheitsanträge zurück
Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München beide Befangenheitsanträge der Verteidigung zurückgewiesen. Der Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl wurde ebenso abgelehnt wie der Antrag des Nebenklägers und ehemaligen NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben gegen drei Richter. Es gebe keine berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter, heißt es in dem gestrigen Beschluss. Am ersten Verhandlungstag hatten die Verteidiger Zschäpes und Wohllebens die Anträge gestellt.

30 Tage für 0,99 € danach 6,99 € mtl.
Jetzt Weiterlesen
und Vorteile sichern:
- Alle Artikel auf schwaebische-post.de
- Umfangreiche Bildergalerien und Videos
- Kein Risiko, monatlich kündbar
- Jetzt 30 Tage weiterlesen
- Login für Abonnenten