Kostenhilfe für Klage gegen Klinik abgelehnt
Der Vater des Amokläufers von Winnenden bekommt für den möglichen Prozess gegen das Klinikum seines Sohnes keine Prozesskostenhilfe. Einen entsprechenden Antrag habe eine Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn abgelehnt, teilte ein Sprecher mit. Nach der Zivilprozessordnung bekommt jemand, der die Prozesskosten wegen persönlicher oder wirtschaftlicher Verhältnisse nicht tragen kann, die Hilfe. Da die Entscheidung Gründe zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Vaters enthält, könnten keine Angaben zu den Ablehnungsgründen gemacht werden. Der Vater habe bisher jedoch nur einen Klageentwurf eingereicht, ob er das Zivilverfahren

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