Haftantritt stand bevor
Vollstreckungshaftbefehl Gegen den Imbissbudenbetreiber lag ein Vollstreckungshaftbefehl vor. Das ist der einzige Haftbefehl, den die Staatsanwaltschaft erlassen kann. Er wird erlassen, wenn jemand rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, aber die Ladung zum Haftantritt ignoriert. Das gleiche gilt, wenn der Verdacht besteht, dass der Verurteilte fliehen will oder auf der Flucht ist.§ 457 STPO] lsw

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