Zahl der Kontenabfragen verdoppelt
Finanzministerium: Gerichtsvollzieher liefern 85 Prozent der Fälle - Datenschutzbeauftragte: Oft fehlt jede Begründung
Behörden prüfen immer öfter die Konten von Privatpersonen. 2013 hat sich die Zahl dieser Abfragen auf 141 640 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Das hat das Bundesfinanzministerium bestätigt. 85 Prozent der Fälle sei auf die seit 2013 möglichen Anfragen von Gerichtsvollziehern zurückzuführen. Seit 2005 dürfen unter anderem Finanz- und Sozialbehörden die Konten von Bürgern ermitteln. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) sieht dies wie ihr Vorgänger kritisch. Prüfungen der Aufsichtsbehörden hätten ergeben, dass oft die Begründung für den Abruf fehlten. Der Gesetzgeber sei "in der Pflicht, die Befugnis zum Kontenabruf

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