Richter kassieren Demo-Verbot für Pegida
Im Streit um Aufmärsche der rechtsgerichteten Pegida muss die Stadt Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) eine juristische Niederlage einstecken. Das vom Rathaus für diesen Sonntag verhängte Demonstrationsverbot ist rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg gestern. Die Kundgebung dürfe stattfinden. Das Gericht folgte damit einem Eilantrag der Organisatoren. Villingen- Schwenningen und Karlsruhe sind die beiden einzigen Städte im Land, in denen Pegida auf die Straße geht. Die Stadtverwaltung hatte die mittlerweile sechste Pegida-Kundgebung Mitte der Woche verboten und dafür Sicherheitsgründe genannt. Diese seien

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