Unabhängigkeit
Prinzip Das Grundgesetz garantiert die Unabhängigkeit des Richters. Hintergrund ist der Grundsatz der Gewaltenteilung: Die Rechtsprechung (Legislative) gilt neben der Legislative (Parlamente) und Exekutive (Regierung und Verwaltung) als eigenständige Säule der Staatsgewalt. Grenzenlos ist diese Unabhängigkeit nicht: Unabhängig von jeder Weisung ist der Richter bei der Rechtsprechung, nicht bei der Gerichts- und Justizverwaltung. Auch schützt sie nicht vor der Haftung und der Kritik wegen Amtspflichtverletzungen.

30 Tage für 0,99 € danach 6,99 € mtl.
Jetzt Weiterlesen
und Vorteile sichern:
- Alle Artikel auf schwaebische-post.de
- Umfangreiche Bildergalerien und Videos
- Kein Risiko, monatlich kündbar
- Jetzt 30 Tage weiterlesen
- Login für Abonnenten