Das weitere Vorgehen
Prüfung Derzeit untersucht der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, ob der NPD-Verbotsantrag des Bundesrats zulässig und hinreichend begründet ist. Eine vertiefte inhaltliche Prüfung findet jetzt nicht statt. Die neuen Unterlagen werden zunächst der NPD zugeleitet. Die rechtsextreme Partei erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Ergänzung Die Länder bleiben auch nach Übergabe der Beweisunterlagen unter Zugzwang: In einem weiteren Schreiben hatte der Verfassungsrichter und ehemalige saarländische Ministerpräsident Peter Müller den Bundesrat nämlich auch dazu angeregt, noch mehr zum aggressiven und antidemokratischen Auftreten

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