Springer mit Teilerfolg gegen Adblocker
Im Streit um den Internet-Werbeblocker Adblock Plus hat das Medienhaus Axel Springer am Freitag einen Teilerfolg erzielt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hält das Blockieren von Werbung zwar für zulässig, nicht aber das Geschäftsmodell des so genannten Whitelisting. Dabei verlangen die Blocker-Anbieter von größeren Website-Betreibern Geld, damit sie in eine Liste mit „akzeptabler Werbung“ aufgenommen werden. Dabei handele es sich um eine „unzulässige aggressive Praktik“, urteilte der 6. Zivilsenat. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das OLG die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zugelassen.

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