Land am Rand
Ramba Zamba an Karsamstag
Sie dachten, Sie hätten die Sache überstanden, oder? Karfreitag vorbei, und jetzt steppt wieder der Bär? Boogie-Woogie, Salsa, Lindy Hop, das volle Programm? Da haben Sie die Rechnung ohne Paragraph 10 des „Gesetzes über die Sonn- und Feiertage“ gemacht. Der verbietet im Südwesten nach wie vor „öffentliche Tanzunterhaltungen“ zwischen Gründonnerstag, 18 Uhr, und Karsamstag, 20 Uhr. Die grün-rote Landesregierung hatte das Tanzverbot (es ging bis 24 Uhr) vor zwei Jahren zwar gelockert – aber bis zur Tagesschau muss man sich noch gedulden, bevor man das Parkett zum Glühen bringt. Theoretisch. Dass solche

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