Die Drohnenverordnung stört sie nicht
Fliegen
Seit April gilt das neue Gesetz für Drohnen und schränkt die Freiheit in der Luft für Hobbypiloten ein. Davon unberührt ist unter anderem das Fluggelände der Modellfluggruppe Ostalb.

Aalen
Mehr als eine halbe Million Hobby-Piloten fliegen in Deutschland bereits eine Drohne. Die modernen Hightech-Geräte sind so gut wie ohne Kenntnisse sofort flugbereit, zahlreiche Systeme halten die Drohne in der Luft und nehmen dem Piloten am Boden viel Arbeit ab.
Seit April schränkt die neue Drohnenverordnung den Luftraum für die Drohnen deutlich ein. Wichtigste Neuerung: Flüge über Wohngrundstücken sind nicht mehr erlaubt, außer der Besitzer hat ausdrücklich zugestimmt.
Unbeeindruckt von dieser neuen Entwicklung fliegen die Mitglieder der Modellfluggruppe Ostalb auf ihrem Modellflugplatz zwischen der Autobahn und Elchingen auf dem

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