Amokfahrer kommt in eine Klinik
Mathias K. kann für seine Tat in Heidelberg nicht bestraft werden. Er ist wegen einer seelischen Störung schuldunfähig.

Das Landgericht Heidelberg hat die dauerhafte Unterbringung eines Amokfahrers in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet. Das Schwurgericht hält Mathias K. wegen einer schweren psychischen Erkrankung nicht für schuldfähig. Er könne deshalb nicht für seine Taten die Verantwortung tragen. Die Anklage hatte ihm Mord, doppelten Mordversuch und mehrfache Körperverletzung vorgeworfen. Der Informatikstudent hatte einen Mietwagen am 25. Februar in eine Personengruppe auf dem Bismarckplatz gelenkt. Dabei war ein 73-jähriger Fußgänger so schwer verletzt worden, dass er im Krankenhaus starb. Ein Mann aus Österreich und eine Frau aus Bosnien-Herzegowina

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