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Tauziehen um Sami A.
Für den Abgeschobenen gilt ein Wiedereinreiseverbot.
Gegen den abgeschobenen Islamisten Sami A. besteht in Deutschland ein Einreiseverbot. Ab dem Moment der Abschiebung werde die Wiedereinreisesperre automatisch verhängt, erläuterte ein Sprecher der Stadt Bochum. Damit könne der als Gefährder geltende 44-Jährige nicht erneut in die Schengen-Länder einreisen. Der mutmaßliche Ex-Leibwächter von
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