Wenn aus Halloweenstreichen Sachbeschädigung wird
Polizei warnt: Eltern sollten mit Kindern über Streiche und mögliche Folgen sprechen

Ostalbkreis. In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November, der Nacht vor Allerheiligen, wird seit einigen Jahren auch in Deutschland Halloween gefeiert: Als Gespenster oder Hexen verkleidete Kinder ziehen von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Wer nichts geben will oder kann, dem wird ein Streich gespielt: Der Briefkasten wird beispielsweise mit Konfetti gefüllt oder die Mülltonne mit Toilettenpapier oder Luftschlangen eingewickelt. Diese Streiche sind harmlos, andere dagegen können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben, teilt die Polizei mit. Daher empfiehlt sie: Eltern sollten mit ihren Kindern darüber

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