Fahrverbote Land unterliegt vor Gericht
Im Streit um die schlechte Luft am Stuttgarter Neckartor droht dem Land Baden-Württemberg wieder ein Zwangsgeld. Das Verwaltungsgericht hat der Regierung auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe erneut eine Frist gesetzt – diesmal bis zum 1. Juli. Für den Fall, dass der Luftreinhalteplan bis dahin immer noch keine Fahrverbote für Euro-5-Diesel vorsehe, drohen nun weitere 10 000 Euro Zwangsgeld, teilte das Gericht mit. dpa

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