Europäischer Haftbefehl
Land will am Weisungsrecht festhalten
EuGH sieht in deutschen Staatsanwaltschaften keine unabhängigen Justizbehörden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland keine europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen (wir berichteten). Das Gericht sieht im externen Weisungsrecht der Landesjustizminister auf die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit zur politischen Einflussnahme. Deswegen seien die deutschen Staatsanwaltschaften nicht unabhängig und dürften den europäischen Haftbefehl nicht ausstellen. Was das konkret bedeutet, ist noch unklar. Als wahrscheinlich gilt, dass Richter die Haftbefehle ausstellen müssen – wie das bereits bei Haftbefehlen innerhalb Deutschlands der Fall ist. Klar ist, dass viele

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