Kontaktadressen und Finanzierung
"Essstörungen befinden sich immer noch in einer Tabuzone", moniert Hedwig Wunderlich, Diplom-Sozialpädagogin in der psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete der Caritas Ostwürttemberg. Dabei bezieht sie sich auf die Finanzierung einer Therapie seitens der Krankenkassen. Während eine ambulante Therapie für Alkoholiker in der Beratungsstelle der Caritas über die Krankenkassen finanziert wird, erstatten die Ersatzkassen die Kosten für entsprechende Gruppensitzungen für Essgestörte nicht. Selbst AOK, IKK und die BKKs fordern einen Eigenanteil von 15 Prozent für die Gesprächstherapie

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