Neue Meldefrist für befristet Beschäftigte
Ein Arbeitnehmer, dessen Beschäftigung endet, muss sich
beim Arbeitsamt melden, wenn er das Beendigungsdatum kennt. Darauf
weist die Innungskrankenkasse hin. Ist er befristet angestellt,
hat die Meldung frühestens drei Monate vor dem Ende des
Arbeitsverhältnisses zu erfolgen. Ist man zu spät dran,
vermindert sich das Arbeitslosengeld bis zu 1500 Euro. Auch der
Arbeitgeber ist in der Pflicht: Er muss seinen Angestellten davon
in Kenntnis setzten. Hat er das nicht, muss er für den Fehlbetrag
aufkommen. Mehr Infos unter www.ikkbw.de.

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