Kritik am Urteil
Kritik am Kopftuch-Urteil
des Bundesverfassungsgerichts übt Bundestagsabgeordneter
Norbert Barthle. Hier werde die Bedeutung des Kopftuchs als fundamentalistisches
Symbol verkannt. Die Beschwerdeführerin Feresta Ludin hat
lange in Schwäbisch Gmünd gewohnt, in Plüderhausen
unterrichtet. Barthle war damals Sprecher von Kultusministerin
Schavan. Das Gebot der weltanschaulichen und religiösen
Neutralität einer Person, die sich im öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis befindet, wird nach Ansicht Barthles nicht
ausreichend gewürdigt.

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