Wasserzähler ablesen und melden
Bis spätestens 6. Januar
Alle Hauseigentümer oder Wasserzinszahler haben Mitte Dezember ein Anschreiben mit einer beigefügten Karte erhalten, um die Wasserzählerstände einzutragen. Die Ablesung sollte möglichst zeitnah zum 31. Dezember durchgeführt werden. Die Übermittlung ist auch im Internet möglich.

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