TIERSEUCHEN / Verordnung fordert Geflügelzüchter zur Meldung auf
Mit Vorsicht gegen die Vogelgrippe
Es ist zwar "eine reine Vorsichtsmaßnahme" - aber eine, die im Notfall sehr nützlich sein dürfte, meint Dr. Franz-Josef Wiedeking, der Chef des Veterinäramtes: Zurzeit müssen alle Vogel-und Geflügelbestände dem Landratsamt gemeldet werden.

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