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KURZ UND BÜNDIG
Steuer auch für Studenten Die Zweitwohnungssteuer gilt auch für Studierende. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einer Eilentscheidung den Antrag einer Studentin verworfen, die eine Freistellung von der Steuerpflicht erreichen wollte (Aktenzeichen.: Au 6 S 06.391). Das Gericht stellte nach Angaben der Stadt klar, der Zweck der Wohnungsnutzung, also
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