Ein Bild auf Instagram hatte für eine Angestellte ungeahnte Folgen: Ihr Arbeitgeber kündigte ihr den Arbeitsvertrag. Doch sie wehrte sich.
Private Bilder auf Social Media Netzwerken wie Instagram, Facebook & Co. können für Arbeitnehmer schwere Folgen haben.
Eine Frau aus Österreich postete ein Party-Bild und erhielt dafür die Kündigung* von ihrem Arbeitgeber.
Die Angestellte zog daraufhin vor Gericht – und bekam Recht.
Ob Bilder vom letzten Kneipenbesuch oder strittige Kommentare: Postings auf sozialen Netzwerken wie Instagram oder Facebook sorgen auch im Arbeitsleben immer wieder für Wirbel. Jetzt hatte ein Partybild für eine Angestellte aus Österreich schwerwiegende Folgen.
Partybild auf Instagram während Krankschreibung – Kündigung
Wie das österreichische Newsportal Kurier.at berichtet, postete eine 22-jährige Zahnarztassistentin aus Niederösterreich ein Bild einer Feier auf Instagram. Das Pikante daran: Die Angestellte war zu dieser Zeit krankgemeldet. Ihre Arbeitgeberin entdeckte das zweifelhafte Posting und schickte ihr daraufhin die Kündigung, da sie annahm, dass ihre Mitarbeiterin selbst auf der Party gewesen sei. Laut der Zahnarzthelferin ein Missverständnis – das Bild stamme in Wahrheit von einer Feier ihres Bruders, das Bild hätte sie lediglich geteilt.
Weiter heißt es in dem Bericht: Die junge Angestellte wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer, der gesetzlichen Interessensvertretung der Arbeitnehmer in Österreich. Da es zu keiner Einigung mit dem Unternehmen kam, zog diese mit dem Fall vor Gericht. Die Zahnarztassistentin bekam demnach schließlich Recht: Die Richterin sah aufgrund des Postings keinen Entlassungsgrund, da die Angestellte bei der Feier nicht anwesend gewesen sei.
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Kennen Sie Ihre Rechte bei einer Kündigung?
Wer seine Rechte als Arbeitnehmer kennt, der kann sich auch wehren. Dieser Ratgeber (werblicher Link) hilft Ihnen dabei, arbeitsrechtliche Probleme im Beruf zu erkennen und besser einschätzen zu können.
Experten raten zur Vorsicht bei Postings in sozialen Netzwerken
Auch in Deutschland raten Experten immer wieder zur Vorsicht bei Postings in sozialen Netzwerken. Wie im Nachbarland können diese im Einzelfall Abmahnungen oder Kündigungen zur Folge haben, etwa, wenn Bilder vom Arbeitsplatz gepostet werden.
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