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Innenminister für NPD-Verbotsverfahren

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Berlin - Die Festnahme des früheren NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben hat Bewegung in die Diskussion um ein NPD-Verbotsverfahren gebracht. Die Landes-Innenminister dringen auf einen neuen Anlauf.

Die Landes-Innenminister wollen nach einem Medienbericht möglicherweise schon in der kommenden Woche einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren beschließen. Die “Rheinische Post“ (Freitag) berichtet, es gebe nach den jüngsten Verhaftungen im Zusammenhang mit der Mordserie des Zwickauer Neonazi-Trios eine “überwältigende und parteiübergreifende Mehrheit“ für ein neues Verfahren.

Die Innenministerkonferenz (IMK), die Ende nächster Woche in Wiesbaden tagt, müsste den Beschluss aber ohne Gegenstimme fassen. Der Bundesinnenminister ist in dem Gremium Gast und nicht stimmberechtigt. Allerdings wäre der IMK-Beschluss zunächst auch nur ein Signal: Nur Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat können einen Verbotsantrag stellen. Über die Verfassungswidrigkeit der rechtsextremen NPD entscheidet alleine das Bundesverfassungsgericht.

Am Dienstag war mit dem früheren NPD-Funktionär Ralf Wohlleben in Thüringen ein weiterer mutmaßlicher Unterstützer der Neonazi-Terrorzelle, der zehn Morde vorgeworfen werden, in Untersuchungshaft genommen worden. Daraufhin gewann die Debatte über ein mögliches neues Verbotsverfahren wieder an Fahrt. Generalbundesanwalt Harald Range rechnet nach eigenen Angaben vom Donnerstag mit weiteren Belegen für die Nähe der Neonazi-Terrorzelle zur NPD.

Die rechte Terrorzelle - Chronologie der Ereignisse in Bildern

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein erstes Verbotsverfahren 2003 gestoppt - und zwar wegen der unklaren Rolle von V-Leuten des Verfassungsschutzes in Vorständen der NPD. Die Richter mahnten damals, das Verfahren müsse fair sein - NPD-Funktionäre könnten nicht gleichzeitig für den Staat spitzeln. Für ein neues Verfahren müssten die V-Leute zumindest aus den Führungsstrukturen abgezogen werden.

Politiker hoffen, dass die Ermittlungen zur Terrorzelle belegen, dass Teile der NPD gewaltbereit sind, sich aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung wenden - und damit die hohen rechtlichen Hürden für ein Parteienverbot niedriger werden. Nach Angaben der “Rheinischen Post“ würden nun auch Länder, die ein Verbotsverfahren bisher skeptisch beurteilten, einem gemeinsamen IMK-Beschluss nicht im Weg stehen.

“Das NPD-Verbot muss jetzt kommen“, forderte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) in der “Bild“ (Freitag). “Ich kenne niemanden, der Zweifel an der Verfassungsfeindlichkeit dieser Partei hegt, dass sie fördernde Kontakte in die militante Szene hat, erscheint mir erwiesen - kurz: Eine selbstbewusste, wehrhafte Demokratie muss mit dieser Bedrohung fertig werden“, sagte er.

Der Vertreter des Bundestags im ersten NPD-Verbotsverfahren, der Juraprofessor Günter Frankenberg, äußerte sich aber skeptisch. “Es gibt ein Risiko, dass ein neuerlicher NPD-Verbotsantrag scheitert“, sagte er der Zeitung “Die Welt“ (Freitag). Grundsätzlich lasse sich der Vorwurf schon vermeiden, dass die Partei wegen der hohen Anzahl von V-Leuten des Verfassungsschutzes keine eigene Willensbildung mehr habe. “Dazu müssten die Verfassungsschutzämter der Länder aber bereit sein, sämtliche relevanten Spitzel aus der NPD-Führungsebene, Orts- und Kreisverbänden abzuschalten“, sagte er. Der Bundesinnenminister könne aber eine solche Abschaltung in den Ländern nicht anordnen.

dpa

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