Entscheidung vertagt

Über sichere Drittstaaten eingereiste Flüchtlinge: EuGH soll entscheiden

Leipzig - Dürfen Flüchtlinge abgewiesen werden, wenn sie schon in anderen Staaten Asyl bekommen haben? Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage weitergereicht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll auf Anfrage des Bundesverwaltungsgerichts klären, ob Flüchtlinge in Deutschland Asyl beantragen können, die zuvor in ein anderes EU-Land eingereist sind und dort internationalen Schutz bekommen haben. In den aktuellen Fällen hatten drei Staatenlose aus Syrien zunächst Schutz in Bulgarien erhalten und waren dann 2013 nach Deutschland gereist, um hier Asyl zu beantragen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. (Az. 1 C 20.16 u.a.)

Bundesverwaltungsgericht wünscht sich „beschleunigte Entscheidung“

Die Leipziger Richter legten nun dem EuGH eine Reihe von Fragen zu solch einer sogenannten Sekundärmigration vor und wollen vor allem wissen, ob ein Asylantrag schon dann als unzulässig abgelehnt werden kann, wenn der Antragsteller bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat Schutz erhielt. Solch eine Ablehnung ist laut einer im August 2016 in Kraft getretenen Regelung möglich.

Gegen ihre Anwendung könnte aber womöglich eine Stichtagsgrenze in der Übergangsregelung sprechen. Das Gericht bat den EuGH um eine beschleunigte Entscheidung, weil die Fragen "eine Vielzahl von derzeit bei dem Bundesamt und den Verwaltungsgerichten anhängigen Fälle" betreffe.

AFP

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