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Bundestag will Spätabtreibungen neu regeln

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Diese Plastik-Embryos sind etwa so groß wie ein Fötus in der zehnten Schwangerschaftswoche.
Diese Plastik-Embryos sind etwa so groß wie ein Fötus in der zehnten Schwangerschaftswoche. © dpa

Berlin - Der Bundestag wird am Mittwoch über eine Neuregelung von Spätabtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche entscheiden.

Dazu liegen zwei verschiedene Gesetzentwürfe vor, die von fraktionsübergreifend zusammengesetzten Parlamentariergruppen unterstützt werden. Beide Entwürfe zielen auf eine bessere Beratung der betroffenen Frauen ab.

Die Gesetzesinitiative des familienpolitischen Sprechers der Unions-Fraktion, Johannes Singhammer (CSU), sieht für den Arzt eine Beratungspflicht vor. Die Frau kann die Beratung allerdings auch ablehnen. Zugleich soll zwischen Diagnose und Ausstellung der Abbrucherlaubnis eine 3-Tages-Bedenkfrist liegen. Dieser Gesetzentwurf wird auch von den SPD-Familienpolitikerinnen Kerstin Griese und Renate Schmidt unterstützt, ebenso auch von Ina Lenke von der FDP.

Der Gegenentwurf der Gruppe um die SPD-Fraktionsvize Christel Humme und der Grünen Politikerin Irmingard Schewe-Gerigk verpflichtet dagegen den Arzt nicht zur Beratung sondern nur zur Information über möglichen Hilfen durch psychosoziale Beratungsstellen. Auch wird auf eine generelle Drei-Tages-Bedenkfrist verzichtet. Es heißt, es sei “eine ausreichende Bedenkzeit, in der Regel mindestens drei Tage“ sicherzustellen.

Totz mehrerer Einigungsversuche hatten sich die Differenzen zwischen beiden Gruppen nicht ausräumen lassen. Strittig blieben auch die im Singhammer-Entwurf enthaltenen Bußgeld-Androhungen gegen Ärzte, die Frauen nicht ausreichend auf Beratungsmöglichkeiten hinweisen. Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt in Deutschland auch nach der 12. Woche straffrei, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau durch die Schwangerschaft stark gefährdet wird (medizinisch-soziale Indikation). Dabei handelt es sich in der Regel um Fälle, bei denen die Geburt eines schwerbehinderten oder später nicht lebensfähigen Kindes befürchtet wird.

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